Verhalten bei Trockenheit - Gefahrenstufe 4 von 5
von Anja Amweg
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt.
Ab Donnerstag, 27. August 2026, 12.0.0 Uhr, gilt die Gefahrenstufe 4 von 5.
Weiterhin gilt ein bedingtes Feuerverbot:
- Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
- Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.