Regelung zur Entnahme von Wasser an öffentlichen Brunnen

von Anja Amweg

Regelung für die Wasserentnahme an öffentlichen Brunnen

Der Gemeinderat Ammerswil wurde in letzter Zeit mehrfach auf Wasserentnahmen am Dorfbrunnen aufmerksam gemacht. An der Gemeinderatssitzung vom 7. Juli 2026 wurde die Thematik eingehend diskutiert und folgende Regelung beschlossen:

Die Entnahme von haushaltsüblichen Mengen Trinkwasser aus öffentlichen Brunnen für private Zwecke (z.B. zum Trinken oder zum Gießen von Blumen) ist grundsätzlich erlaubt und kostenlos.

Regeln für die Wasserentnahme an öffentlichen Brunnen:

  • Zulässige Mengen:
    Gestattet ist der sogenannte "Gemeingebrauch", also kleine Mengen in haushaltsüblichen Gefäßen (z.B. Gießkannen oder Trinkflaschen).
  • Verbot der gewerblichen Nutzung:
    Das Abfüllen in Großmengen (z.B. zum Befüllen von privaten Swimmingpools, Whirlpools oder für den gewerblichen Wiederverkauf) ist ohne behördliche Konzession verboten.
  • Notwasserversorgung:
    Öffentliche Brunnen sind Teil der Notwasserversorgung der Gemeinde.
  • Hygienestandards:
    Bei der Entnahme muss die Sauberkeit gewahrt werden. Das bedeutet, dass keine verschmutzten Gefäße direkt an den Auslauf gehalten werden dürfen, um das Leitungssystem nicht zu kontaminieren.

Der Gemeinderat bittet ab sofort um Einhaltung dieser Regelung und bedankt sich für das Verständnis.

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