Bedingtes Feuerverbot wegen anhaltender Trockenheit - Gefahrenstufe 4

von Anja Amweg

Gestützt auf auf das Brandschutzgesetz hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald sowie am Waldrand verfügt. Weitere Informationen zu den geltenden Verhaltensregeln und den zulässigen beziehungsweise verbotenen Feuerstellen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt des Kantons Aargau.

Verfügung Feuerverbot
Merkblatt Gefahrenstufe 4 von 5

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