An der Mitgliederversammlung vom 9. März 2024 wurde der Verein aufgelöst, weil sich keine neuen Vorstandsmitglieder zur Verfügung stellten.
An der Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass die Möglichkeit bestehen soll, dass ein neuer Verein Anlässe für die Ammerswiler Dorfbevölkerung organisiert. Deshalb wird ein Betrag bei der Gemeinde deponiert. Für die Auszahlung des Betrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- es müssen mindestens 2 öffentliche Anlässe pro Jahr in oder für Ammerswil geplant sein
- Verein mit Sitz in Ammerswil
- mindestens 2 Gründungsmitglieder müssen in Ammerswil wohnhaft sein
- nach 5 Jahren wird das Depot der Gehrig-Stiftung übertragen, wenn kein neuer Verein die Auszahlung beim Gemeinderat beantragt hat
Der Gemeinderat entscheidet über den Antrag zur Auszahlung.